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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Dosensport

(Gültig ab: 21. Juli 2025)

1. Anwendungsbereich der Bestimmungen

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) legen die Rahmenbedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Dosensport (im Folgenden „Dosensport“ oder „wir“) und unseren Vertragspartnern (im Folgenden „der Auftraggeber“ oder „Sie“) fest. Gültigkeit besitzt stets die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegt.

1.2. Diese Regelungen finden Anwendung auf alle von Dosensport unterbreiteten Offerten, erbrachten Dienstleistungen und durchgeführten Lieferungen. Dies betrifft insbesondere die Durchführung von Graffiti- und Street-Art-Workshops sowie die Schaffung von Graffitikunstwerken und Wandmalereien. Indem Sie ein Angebot von uns annehmen oder unsere Leistungen tatsächlich in Anspruch nehmen, erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.

1.3. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich jeglichen vom Auftraggeber vorgelegten, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Solche abweichenden oder zusätzlichen Bestimmungen erlangen nur dann rechtliche Gültigkeit, wenn Dosensport diesen explizit und in schriftlicher Form zugestimmt hat.

1.4. Individuell zwischen Dosensport und dem Auftraggeber schriftlich getroffene Absprachen haben Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Leistungsumfang und Vertragsgegenstand

2.1. Dosensport erbringt eigenständig künstlerische Dienstleistungen im Bereich der Graffiti- und Street-Art-Gestaltung sowie bei der Durchführung von Schulungen und Kursen (Workshops).

2.2. Der Auftraggeber erteilt Dosensport den Auftrag zur Realisierung der angefragten Leistungen, sei es die Gestaltung eines Kunstwerkes oder die Durchführung einer Schulung.

2.3. Die Leistungserbringung erfolgt durch Dosensport selbst oder durch von uns beauftragte, qualifizierte Künstler und koordiniert die Realisierung des Projekts oder des Workshops. Eine Garantie für die durchgehende Verfügbarkeit oder die technische Störungsfreiheit der angebotenen Dienste kann nicht gegeben werden, sofern nicht explizit spezifische Garantien vereinbart wurden. Bei technischen Beeinträchtigungen oder Störungen bemüht sich Dosensport im Rahmen des Möglichen, einen reibungslosen Ablauf wiederherzustellen.

2.4. Dosensport behält sich das Recht vor, das Dienstleistungsangebot zu modifizieren oder zu erweitern, wenn dies zur Verbesserung notwendig ist oder die technische Entwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert. Kostenfrei angebotene Leistungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden.

2.5. Dosensport ist berechtigt, die ihr obliegenden Verpflichtungen auch durch fachlich qualifizierte Dritte erfüllen zu lassen. Diese Dritten werden nicht zu direkten Vertragspartnern des Auftraggebers.

3. Angebotserstellung und Zustandekommen des Vertrages

3.1. Unsere Angebote sind, sofern nicht explizit anders gekennzeichnet, unverbindlich und freibleibend. Eine verbindliche Angebotsfrist beträgt im Übrigen höchstens zwei Monate.

3.2. Abweichungen technischer oder gestalterischer Art von Beschreibungen und Angaben in Broschüren, Katalogen oder schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts sind vorbehalten. Aus solchen Änderungen können keine Ansprüche gegen uns abgeleitet werden.

3.3. Ein bindender Vertrag zwischen Dosensport und dem Auftraggeber wird durch eines der folgenden Ereignisse geschlossen:

  • a) Eine rechtsverbindliche elektronische oder schriftliche Bestellung eines Produktes oder einer Dienstleistung durch den Auftraggeber.
  • b) Eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers zu einem verbindlichen und schriftlichen Angebot von Dosensport.
  • c) Die Annahme eines schriftlich oder elektronisch eingereichten Kundenantrages durch Dosensport.

3.4. Dosensport steht das Recht zu, Kundenanfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4. Preisgestaltung und Vergütung

4.1. Die Höhe der Vergütung bzw. die Preise für die erbrachten Leistungen sind dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

4.2. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, verstehen sich alle Preise ab unserem Geschäftssitz in Berlin. Preisangaben, die sich offensichtlich ausschließlich an gewerbliche Kunden richten, verstehen sich im Zweifel zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3. Die Vergütung wird fällig, sobald der Auftrag wirksam zustande gekommen ist. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Leistung vollständig in Anspruch nimmt, es sei denn, die Stornierungsbedingungen (Abschnitt 6) finden Anwendung.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1. Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, sind unsere Rechnungen ohne Abzüge sofort zur Zahlung fällig.

5.2. Bei individuellen Auftragsarbeiten (Graffitis/Wandbilder) und Dienstleistungen ist Dosensport berechtigt, die Gesamtsumme des Projekts wie folgt einzufordern:

  • a) Eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Leistungserbringung.
  • b) Die verbleibenden 50% nach vollständiger Fertigstellung und erfolgreicher Abnahme der Leistung.

5.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ab dem Verzugszeitpunkt bankübliche Zinsen zu berechnen, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Dosensport berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen, bis die ausstehende Zahlung beglichen wurde.

5.4. Eine Aufrechnung, Zurückhaltung oder Minderung durch den Auftraggeber ist nur zulässig, wenn wir dem ausdrücklich zustimmen oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden. Dies gilt auch im Falle von Mängelrügen oder der Geltendmachung von Gegenansprüchen.

6. Regelungen zur Stornierung

6.1. Für Einzelteilnehmer an offenen Graffiti-Workshops:

  • Erfolgt eine Stornierung bis spätestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem geplanten Workshopbeginn, werden 100% der im Voraus entstandenen Kosten erstattet.
  • Bei einer Stornierung, die zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Workshopbeginn erfolgt, fallen Stornokosten in Höhe von 50% an.
  • Eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden oder weniger vor Workshopbeginn führt zu 100% Stornokosten.

6.2. Für Gruppen und Schulklassen-Workshops:

  • Bis 7 Tage vor dem geplanten Workshopbeginn entstehen keine Stornokosten.
  • Bei einer Stornierung zwischen 7 und 4 Tagen vor Workshopbeginn fallen 50% Stornokosten an.
  • Erfolgt die Stornierung 3 Tage oder weniger vor dem Workshopbeginn, sind 100% der Kosten zu zahlen.

6.3. Für Graffitis (individuelle Auftragsarbeiten):

  • Nachdem ein Termin verbindlich vereinbart wurde, gelten folgende Stornierungsgebühren:
  • Stornierung bis 24 Stunden vorher: 80% des Auftragsvolumens sind zu zahlen.
  • Stornierung bis 48 Stunden vorher: 70% des Auftragsvolumens sind zu zahlen.
  • Stornierung bis 72 Stunden vorher: 60% des Auftragsvolumens sind zu zahlen.
  • Stornierung 5 bis 7 Tage vorher: 50% des Auftragsvolumens sind zu zahlen.

6.4. Sämtliche Stornierungen bedürfen der Schriftform.

7. Pflichten des Auftraggebers

7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Dosensport alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

7.2. Dies umfasst insbesondere die exakte Angabe des Umfangs und der Art des gewünschten Auftrags (z.B. Motivdetails, Stilrichtung, inhaltliche Botschaft) sowie den vorgesehenen Ausführungsort und die genaue Quadratmeterzahl der zu bearbeitenden Fläche exakt zu informieren.

7.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung am Gelingen des Projektes, zur Unterstützung unserer Tätigkeit und zur unentgeltlichen Bereitstellung aller notwendigen Voraussetzungen in seinem Verantwortungsbereich, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlich sind. Wesentliche Pflichten umfassen die Bereitstellung präziser Vorgaben, die zügige Herbeiführung von Entscheidungen, die Abnahme der Leistungen und die Begleichung der Zahlungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.

7.4. Der Auftraggeber wird einen Projektleiter als zentralen Ansprechpartner benennen, der die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen gewährleistet (dazu zählen die Benennung kompetenter Ansprechpartner in allen Fachbereichen und die Mitwirkung an der Projektplanung und -verwaltung).

8. Einflüsse der Witterung und höhere Gewalt

8.1. Bei ungünstigen Wetterbedingungen oder unzureichenden Trocknungsbedingungen kann Dosensport die Arbeiten unterbrechen. Die Dauer dieser Unterbrechung führt zu einer entsprechenden Verlängerung der Ausführungsfrist. Die Arbeiten werden bei geeigneten Witterungsverhältnissen unter Berücksichtigung angemessener Organisations- und Rüstzeiten fortgesetzt.

8.2. Verzögerungen in der Lieferung oder Leistung, die auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse zurückzuführen sind, die uns die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen (wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, behördliche Anordnungen, Unwetter, Naturkatastrophen etc.), berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit zu verschieben oder vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

8.3. Sollte ein Workshop oder Event aufgrund von Ereignissen wie Sturm oder Regen abgebrochen werden müssen, verpflichtet sich der Auftraggeber, – soweit möglich und zumutbar – alternative Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Bereits begonnene Veranstaltungen/Workshops/Events gelten in jedem Fall als vollständig durchgeführt und sind zu 100% kostenpflichtig.

9. Mängelhaftung und Haftungsbegrenzung

9.1. Dosensport sichert die fachgerechte Ausführung der erbrachten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu. Eine Garantie für die exakte Umsetzung spezifischer künstlerischer Vorstellungen kann jedoch nicht übernommen werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

9.2. Mängel an der Leistung sind Dosensport unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Übergabe oder Abschluss der Leistung, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

9.3. Für Mängel, die nachträglich durch externe Einflüsse (wie z.B. unsachgemäße Handhabung, mechanische Beschädigungen, unzureichende Reinigung) oder durch eine mangelhafte Beschaffenheit des vom Auftraggeber bereitgestellten Untergrundes (z.B. Risse, Feuchtigkeit, unzureichende Tragfähigkeit) entstehen, übernimmt Dosensport keine Haftung. Dosensport haftet ferner nicht für Schäden, die auf die Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen oder auf vom Auftraggeber vorgenommene Veränderungen an Produkten oder Untergründen zurückzuführen sind.

9.4. Eine Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzleistung durch Dosensport besteht nur, wenn der Auftraggeber seinerseits seine vertraglichen Verpflichtungen vollständig erfüllt hat.

9.5. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von Dosensport oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Beschränkung gilt nicht, wenn der Schaden auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch Dosensport zurückzuführen ist. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Regelung unberührt.

9.6. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Personenschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch unserer Materialien entstehen, sowie für Verunreinigungen von Kleidung, Böden, Tischen, Stühlen oder der Veranstaltungsörtlichkeit durch Farbe bei Workshops oder Auftragsarbeiten, sofern dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Dosensport zurückzuführen ist.

9.7. Die Entsorgung von Abfällen (z.B. Mülltüten, Schutzkleidung) nach der Veranstaltung obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber. In Ausnahmefällen kann diese Entsorgung gegen eine separate Gebühr von Dosensport übernommen werden.

10. Schutz- und Nutzungsrechte

10.1. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von Dosensport geschaffenen Graffitikunstwerken und anderen kreativen Werken bei Dosensport.

10.2. Der Auftraggeber erhält lediglich ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht an den Kunstwerken für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Eine Weitergabe, Veräußerung, Vervielfältigung oder sonstige Veröffentlichung der Kunstwerke über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Dosensport.

10.3. Das Kunstwerk wird, wenn nicht anders vereinbart, mit dem Logo von Dosensport und/oder der Signatur des ausführenden Künstlers versehen.

10.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich und schriftlich zu informieren, falls er Kenntnis von einer Verletzung gewerblicher Schutz- oder Urheberrechte durch ein von uns geliefertes Produkt oder Werk erlangt.

11. Datenschutzbestimmungen

11.1. Dosensport hält sich an die gültigen Datenschutzbestimmungen und verpflichtet sich, alle persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.

11.2. Der Auftraggeber erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung in unseren Datenverarbeitungsanlagen speichern und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen nutzen dürfen.

11.3. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung.

12. Salvatorische Klausel und abschließende Bestimmungen

12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder anfechtbar sein oder werden, oder sollte dieser Vertrag Lücken aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt und behalten ihre volle Gültigkeit.

12.2. Für einen solchen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Prinzips von Treu und Glauben, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen. Diese neue Regelung soll dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommen und dem entsprechen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lücke bei Vertragsschluss gekannt oder vorhergesehen hätten.

12.3. Dosensport ist berechtigt, den Auftraggeber in Marketingmaterialien oder gegenüber Dritten als Referenz zu nennen.

13. Anwendbares Recht und Gerichtszuständigkeit

13.1. Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dosensport gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.2. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Verbraucher, so finden die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates Anwendung, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

13.3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Dosensport.

13.4. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist der Gerichtsstand der Geschäftssitz von Dosensport, sofern der Auftraggeber ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.